Umweltkontraproduktive Subventionen

Subventionen stellen neben Steuern ein wichtiges Instrument dar, über das der Staat in den Markt eingreifen kann, um Produktions- und Konsumentscheidungen in eine gewünschte Richtung zu lenken. Die Gründe dafür sind vielfältig und inkludieren wirtschafts- und sozialpolitische Ziele: Die Energieabgabenvergütung wurde eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe vor dem Hintergrund neuer Energieabgaben zu unterstützen, während die Pendlerpauschale die Belastung durch Fahrtkosten von PendlerInnen abgelten soll.

Foto Kompass liegt au Münzen

Einige dieser Subventionen begünstigen allerdings umweltschädliches Verhalten und haben kontraproduktive Auswirkungen auf die Umwelt, weshalb sie aus umweltpolitischer Sicht zu hinterfragen sind. Die Energieabgabenvergütung kann etwa den Anreiz zu energieeffizienter Produktion reduzieren, während das Pendlerpauschale gegen das Verursacherprinzip verstößt, demzufolge die Verursacher von Umweltschäden (CO2-Emissionen) deren vollständige Kosten zu tragen haben. Darüber hinaus können solche Subventionen markt- bzw. wettbewerbsverzerrend wirken und binden Budgetmittel in Bereichen, die ohne die Subvention nicht mehr zukunftsfähig wären. Aufgrund der Lenkungswirkung von Subventionen kann andererseits ihre ökologische Ausgestaltung einen wesentlichen Beitrag zum Umbau hin zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft leisten. Daher sollten insbesondere umwelt- und klimaschädliche Subventionen abgebaut werden.

Der Abbau umweltschädlicher Subventionen (environmentally harmful subsidies) und deren Reform stehen international schon länger auf der politischen Agenda. Weltweit findet der Abbau von umweltschädlichen Subventionen Eingang in verschiedene Strategien wie etwa der UN Agenda 2030 „Sustainable Development Goals“ (2015; Ziel 12c), der EU-Strategie Europa 2020 für smartes, nachhaltiges und inklusives Wachstum oder der  „Roadmap to a resource efficient Europe“.

In Österreich wurde im Rahmen der Klima- und Energiestrategie #mission2030 festgehalten, Förderungen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, zu prüfen.

Die gebräuchlichste Definition zu umweltkontraproduktiven bzw. -schädlichen Subventionen ist jener der OECD. Diese beschreibt sie als Subventionen, die im Widerspruch zur Umweltverträglichkeit stehen, sich also negativ auf Böden, Wasser, Klima, biologische Vielfalt, menschliche Gesundheit und natürliche Ressourcen auswirken. Eine Subvention ist in diesem Zusammenhang als staatliche Begünstigung von Konsumenten oder Produzenten zu sehen, die deren Einkommen erhöht oder ihre Produktionskosten senkt.

Umweltkontraproduktive Subventionen bieten also einen Anreiz für umweltschädliche Produkte, Produktions-, Konsum- oder sonstige Verhaltensweisen und führen zu mehr Emissionen, Müll, Verschmutzung oder Ressourcenausbeutung.

Mit den Verordnungen (EU) Nr. 691/2011 und 538/2014 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die Erstellung europäischer Umweltgesamtrechnungen geschaffen. Die Erfassung von umweltbezogenen Transfers (Beihilfen) wird in dieser  EU-VO explizit unter weitere mögliche Module aufgelistet. Während im Rahmen der Überlegungen zur Erweiterung der Umweltgesamtrechnungen bis vor kurzem der Schwerpunkt auf die Erfassung der umweltfreundlichen Subventionen gelegt wurde, erhöhen sich auf Betreiben einiger Mitgliedstaaten (darunter auch Österreichs und Schwedens) die Bemühungen von EUROSTAT, die Datenlage zu den umweltschädlichen Subventionen auf europäischer Ebene zu verbessern.

Als ersten Schritt plant EUROSTAT für Ende 2019 eine freiwillige Pilot-Erhebung zu den umweltkontraproduktiven Subventionen in den Mitgliedsstaaten, um einen Überblick über die Verfügbarkeit der Daten zu bekommen.