Abfall
Als Abfall gelten per Definition „bewegliche Sachen, deren sich der/die EigentümerIn oder InhaberIn entledigen will oder entledigt hat oder deren Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten ist“.
Im Zusammenhang mit den Umweltgesamtrechnungen sind grundsätzlich Informationen bezüglich der Abfalldaten aus der NAMEA erhältlich, dennoch muss betont werden, dass die Untergliederung der gefährlichen Abfälle der einzelnen Wirtschaftsbereiche von jener der anderen Module abweicht, weshalb eine vergleichende Analyse im Rahmen der integrierten NAMEA derzeit nicht möglich ist, bzw. die Abfalldaten eigenständig betrachtet werden müssen.





